Risk Engineering

Kühl- und Tiefkühllager

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Kühl- und Tiefkühllager kombinieren brennbare Isolierpaneele der Gebäudehülle mit Kälteanlagen, deren Kältemittel bei Leckage zusätzlich brand- oder gesundheitsgefährdend wirken kann, und benötigen deshalb ein eigenständiges Brandschutzkonzept.

Gefährdungsbild

Die Gebäudehülle von Kühl- und Tiefkühllagern besteht meist aus Sandwichpaneelen mit Polyurethan- oder Polystyrol-Kern, die im Brandfall schnell Wärme freisetzen und toxischen Rauch entwickeln können; gleichzeitig behindert die Isolierwirkung von aussen die Branderkennung. Zusätzlich betreiben viele Anlagen Ammoniak-Kälteanlagen, deren Kältemittel bei Freisetzung selbst brennbar und stark reizend bis toxisch wirken kann, wodurch ein Kälteanlagenausfall sowohl ein Sach- als auch ein Personenrisiko darstellt.

Schutzmassnahmen

Die Sprinklerauslegung in Tiefkühlbereichen muss auf trockene oder frostgeschützte Systeme ausgelegt sein, da wasserführende Nassanlagen unterhalb des Gefrierpunkts einfrieren; alternativ kommen Niedertemperatur-Netze mit Frostschutzmittel zum Einsatz. Ammoniak-Kälteanlagen erfordern eine eigenständige Gaswarnanlage, eine Notlüftung des Maschinenraums sowie eine bauliche Trennung vom eigentlichen Lagerbereich. Die brennbaren Isolierpaneele der Gebäudehülle sollten durch klassifizierte Bauteile oder eine geeignete Sprinklerauslegung der Fassaden- und Dachfläche zusätzlich geschützt werden.

Versicherungsrelevanz

Wegen der Kombination aus hoher Brandlast in der Gebäudehülle, tiefen Betriebstemperaturen und potenziell gefährlichem Kältemittel gelten Kühl- und Tiefkühllager als eigenständige Risikokategorie mit erhöhtem Prüfaufwand. Versicherer verlangen regelmässig den Nachweis, dass Sprinklerauslegung und Kälteanlagensicherheit unabhängig voneinander funktionieren und ein Ausfall der Kälteanlage nicht gleichzeitig den Brandschutz beeinträchtigt.