Regulierung

KVG (Krankenversicherungsgesetz, Schweiz)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das KVG ist das schweizerische Bundesgesetz über die Krankenversicherung, das die obligatorische Grundversicherung sowie deren Aufsicht regelt.

Begriff

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist das schweizerische Bundesgesetz, das die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) regelt, der jede in der Schweiz wohnhafte Person unterliegt. Es legt insbesondere den Leistungskatalog der Grundversicherung, die Prämiengestaltung sowie die Aufsicht über die zugelassenen Krankenversicherer fest.

Aufnahmepflicht und Einheitsprämie

Im Unterschied zur deutschen privaten Krankenversicherung sind die im KVG zugelassenen Krankenversicherer zur Aufnahme jeder antragstellenden Person ohne Gesundheitsprüfung verpflichtet (Kontrahierungszwang) und dürfen für die Grundversicherung innerhalder gleichen Region und Altersgruppe keine risikoabhängigen, sondern nur nach Kanton, Altersklasse und Franchise differenzierte Einheitsprämien erheben.

Zusatzversicherungen und Wettbewerb

Während die Grundversicherung nach dem KVG einen einheitlichen, gesetzlich definierten Leistungsumfang bietet, konkurrieren die Krankenversicherer über freiwillige Zusatzversicherungen (etwa für Halbprivat- oder Privatabteilung im Krankenhaus, Zahnbehandlung oder alternative Medizin), die nicht dem KVG, sondern dem allgemeinen Versicherungsvertragsrecht unterliegen und eine Gesundheitsprüfung vorsehen können.

Gesetzliche Grundlage

  • CH: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)