Begriff

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die gesetzliche Krankenversicherung ist der auf dem Solidaritätsprinzip beruhende Pflichtzweig der deutschen Sozialversicherung für die medizinische Versorgung der Bevölkerungsmehrheit.

Begriff

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist einer der fünf Zweige der deutschen Sozialversicherung und stellt die medizinische Grundversorgung für die Mehrheit der Bevölkerung sicher; sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip, wonach die Beiträge der Mitglieder nicht risikoabhängig, sondern nach dem beitragspflichtigen Einkommen bemessen werden.

Organisation und Finanzierung

Die GKV wird durch eine Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen organisiert, zwischen denen Versicherte grundsätzlich frei wählen können; die Finanzierung erfolgt über einkommensabhängige Beiträge, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden und über den Gesundheitsfonds nach dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden, um Unterschiede in der Risikostruktur der Versichertenbestände auszugleichen.

Versicherungspflicht und Abgrenzung zur PKV

Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht in der GKV, von der nur bestimmte Personengruppen, insbesondere Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, ganz oder teilweise befreit sind und stattdessen in die private Krankenversicherung wechseln können; die grundlegend unterschiedlichen Finanzierungsprinzipien von GKV (Solidaritätsprinzip, Umlageverfahren) und PKV (Äquivalenzprinzip, Kapitaldeckungsverfahren) prägen die duale Struktur des deutschen Krankenversicherungssystems.