TARMED / TARDOC (ambulanter Arzttarif)
TARMED war von 2004 bis 2025 der gesamtschweizerische Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen; seit dem 1. Januar 2026 ist er durch das vom Bundesrat genehmigte Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC (Einzelleistungstarif mit rund 1'400 Positionen) und rund 300 Ambulanten Pauschalen abgelöst, das von der OAAT AG gepflegt wird. Die Vergütung ergibt sich aus Taxpunkten mal kantonalem Taxpunktwert.
Vom TARMED zum Gesamt-Tarifsystem
Ambulante ärztliche Leistungen werden in der Schweiz nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur abgerechnet, die die Tarifpartner – Ärzteschaft (FMH), Spitäler (H+) und Versicherer (prio.swiss) – nach Art. 43 ff. KVG vertraglich vereinbaren und die der Bundesrat genehmigen muss. Der 2004 eingeführte Einzelleistungstarif TARMED mit über 4’600 Positionen wurde nie einer Totalrevision unterzogen und enthielt zunehmend über- und unterbewertete Leistungen. Nach mehreren Anläufen genehmigte der Bundesrat am 30. April 2025 das Gesamt-Tarifsystem, das seit dem 1. Januar 2026 gilt: TARDOC als Einzelleistungstarif mit rund 1’400 Positionen, vor allem für die Grundversorgung in einfachen Infrastrukturen, und rund 300 Ambulante Pauschalen für aufwändigere, standardisierbare Eingriffe wie Arthroskopien oder Kataraktoperationen, die alle zugehörigen Leistungen einschliesslich Arzneimitteln und Implantaten abgelten. Gemäss Art. 43 Abs. 5bis KVG haben Pauschalen Vorrang vor dem Einzelleistungstarif; Kombinationen sind ausgeschlossen. Die Weiterentwicklung obliegt der von den Tarifpartnern gegründeten OAAT AG, die erste Aktualisierung ist auf 1. Januar 2027 vorgesehen.
Funktionsweise und Vergütung
Jede Tarifposition ist mit Taxpunkten bewertet, die den ärztlichen und technischen Aufwand abbilden. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus Taxpunkten mal Taxpunktwert, der kantonal zwischen Versicherern und Leistungserbringern verhandelt oder bei Scheitern von der Kantonsregierung festgesetzt wird. Der Systemwechsel muss gesetzlich kostenneutral erfolgen; die OAAT AG betreibt dazu ein Monitoring von Kosten und Volumen. Auf Rechnungen sind TARDOC-Leistungen mit Tarifcode 007 und Pauschalen mit Tarifcode 005 gekennzeichnet. Die Medizinaltarif-Kommission UVG hat mit FMH und H+ vereinbart, das neue System auch für Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung anzuwenden.
Ländervergleich und Praxishinweis
Deutschland vergütet vertragsärztliche Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmassstab (EBM) mit regionalem Punktwert, Privatpatienten über die GOÄ; Österreich kennt kassenindividuelle Honorarkataloge. Für Kranken- und Unfallversicherer ist die Tarifstruktur ein Haupttreiber der ambulanten Kostenentwicklung und damit der Prämien; Zusatz- und UVG-Versicherer müssen ihre Leistungsabrechnung und Kostengutspracheprozesse auf die neuen Tarifcodes ausrichten.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Art. 43 KVG (Tarifgrundsätze, Vorrang von Patientenpauschaltarifen), Art. 46–47 KVG (Tarifvertrag, Festsetzung), Art. 47a KVG (Tariforganisation)