Regulierung

Solvency II

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Solvency II ist das risikobasierte Aufsichtsregime der EU für Versicherer und Rückversicherer; es regelt Kapitalanforderungen, Governance und Berichtspflichten in drei Säulen.

Drei-Säulen-Struktur

Säule 1 definiert quantitative Anforderungen: marktnahe Bewertung der Bilanz, Solvenzkapitalanforderung (SCR, kalibriert auf ein 99,5-Prozent-Jahresrisiko) und Mindestkapitalanforderung (MCR). Säule 2 verlangt Governance, Risikomanagement und die unternehmenseigene Risikobeurteilung (ORSA). Säule 3 regelt Offenlegung und aufsichtliches Reporting.

Geltungsbereich

Erfasst sind Versicherer und Rückversicherer mit Sitz in der EU oberhalb von Bagatellschwellen sowie Gruppen mit EU-Obergesellschaft. Für Drittstaaten – darunter die Schweiz – bestehen Äquivalenzentscheide, die etwa die Anrechnung von Rückversicherung erleichtern.

Praxisrelevanz

Solvenzquoten beeinflussen Kapazität, Preisverhalten und Ratings der Risikoträger. Für Versicherungsnehmer sind SFCR-Berichte eine öffentliche Quelle zur Gegenparteibeurteilung.

Gesetzliche Grundlage

  • EU: Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II)
  • EU: Solvency II