Regulierung

COGSA (Carriage of Goods by Sea Act)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der COGSA ist ein US-amerikanisches Gesetz aus dem Jahr 1936, das die Haftung von Verfrachtern für Ladungsschäden bei internationalen Seetransporten regelt und diese Haftung regelmässig auf einen festen Betrag pro Frachtstück begrenzt.

Begriff

Der Carriage of Goods by Sea Act (COGSA) von 1936 ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Verfrachtern (Reedereien) bei internationalen Seetransporten von und nach US-Häfen regelt. Er beruht auf den international abgestimmten Haager Regeln (Hague Rules) von 1924 und legt insbesondere Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen zugunsten des Verfrachters fest.

Zentrale Regelungsinhalte

Der COGSA enthält einen Katalog von 17 gesetzlich anerkannten Haftungsausschlussgründen, für die der Verfrachter nicht haftet, sofern er angemessene Sorgfalt zur Seetüchtigkeit des Schiffes sowie zur sachgemässen Behandlung und Verstauung der Ladung nachweisen kann. Zudem begrenzt der COGSA die Haftung des Verfrachters grundsätzlich auf 500 US-Dollar pro Frachtstück oder üblicher Frachteinheit, sofern im Konnossement kein höherer Wert deklariert wurde – wobei diese Haftungsgrenze in keinem Fall den tatsächlich entstandenen Schaden übersteigen kann.

Bedeutung für die Transportversicherung

Für Warenversicherer ist der COGSA von erheblicher praktischer Relevanz, da die gesetzliche Haftungsbegrenzung des Verfrachters in aller Regel deutlich unter dem tatsächlichen Warenwert liegt und somit die Notwendigkeit einer eigenständigen Transportversicherung (Cargo) für den Ladungsinteressenten unterstreicht; im Rahmen der Schadenregulierung ist der COGSA zudem regelmässig Grundlage für Regressansprüche des Warenversicherers gegen den Verfrachter.