Regulierung

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) reformierte zum 1.1.2017 die soziale Pflegeversicherung in Deutschland durch die Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade und einen neu definierten Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Kernelemente

Das PSG II trat am 1.1.2016 in Kraft; die Umstellung des Begutachtungsverfahrens und der bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade erfolgte zum 1.1.2017. Zentrale Inhalte sind die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit, verbesserte Leistungen für demenziell und psychisch Erkrankte sowie ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in stationären Einrichtungen.

Geltungsbereich und Neuerungen

Das Gesetz verbessert zudem die soziale Absicherung pflegender Angehöriger und hebt den Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab dem 1.1.2017 auf 2,55 Prozent (für Kinderlose 2,8 Prozent) an. Der pflegebedingte Eigenanteil wird unabhängig vom Pflegegrad festgesetzt; bestehende Leistungsempfänger werden automatisch übergeleitet, ohne schlechter gestellt zu werden.

Praxisrelevanz

Für die private Pflegezusatzversicherung bildet das PSG II den regulatorischen Bezugsrahmen: Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Grundschutz bietet, bleibt eine Deckungslücke, die Zusatzversicherungen adressieren. Die Systematik der Pflegegrade ist zugleich Grundlage für die Leistungsauslösung in vielen privaten Pflegetarifen.

Gesetzliche Grundlage

  • DE: Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften