PRIIPs (Verordnung über verpackte Anlageprodukte)
Die PRIIPs-Verordnung verpflichtet Anbieter verpackter Anlageprodukte, einschliesslich fondsgebundener Lebensversicherungen, zur Erstellung eines standardisierten Basisinformationsblatts für Kleinanleger.
Begriff
Die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) verpflichtet Anbieter sogenannter verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger, darunter insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen mit Anlagekomponente, zur Erstellung eines standardisierten, höchstens dreiseitigen Basisinformationsblatts (Key Information Document, KID), das dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden muss.
Inhalt des Basisinformationsblatts
Das Basisinformationsblatt muss in verständlicher, standardisierter Form zentrale Produktmerkmale ausweisen, darunter das Risiko-Rendite-Profil anhand eines einheitlichen Gesamtrisikoindikators, mögliche Wertentwicklungsszenarien unter verschiedenen Marktbedingungen, sämtliche mit dem Produkt verbundenen Kosten sowie Informationen zur Haltedauer und zu Kündigungsmöglichkeiten.
Bedeutung für die Vergleichbarkeit von Produkten
Die PRIIPs-Verordnung verfolgt das Ziel, die Vergleichbarkeit unterschiedlicher verpackter Anlageprodukte – von fondsgebundenen Versicherungen über Investmentfonds bis hin zu strukturierten Wertpapieren – für den Endkunden durch ein einheitliches, produktübergreifendes Format zu erleichtern; sie ergänzt damit die Beratungsdokumentation nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) um ein standardisiertes, produktbezogenes Informationsinstrument.
Gesetzliche Grundlage
- EU: PRIIPs Regulation (EU) No 1286/2014