Regulierung

IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb; sie regelt Registrierung, Wohlverhaltenspflichten, Informationspflichten und Produktaufsicht für alle Vertriebskanäle.

Kernpflichten

Vertreiber müssen ehrlich, redlich und im bestmöglichen Kundeninteresse handeln. Vor Abschluss sind Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln (Demands-and-Needs-Test); bei Beratung ist eine persönliche Empfehlung zu begründen. Für Nichtlebensprodukte ist das standardisierte Informationsblatt IPID abzugeben; Vergütungen und Interessenkonflikte sind offenzulegen.

Produktaufsicht (POG)

Hersteller müssen für jedes Produkt einen Zielmarkt definieren, es vor Markteinführung testen und die Vertriebsstrategie darauf ausrichten – ein produktbezogener Governance-Prozess, der auch Broker als Mithersteller treffen kann.

Bezug zur Schweiz

Die IDD gilt in der Schweiz nicht direkt; das revidierte VAG übernimmt jedoch funktional vergleichbare Registrierungs-, Ausbildungs- und Transparenzpflichten für Vermittler. Für grenzüberschreitendes Geschäft in den EWR bleibt die IDD massgeblich.

Gesetzliche Grundlage

  • EU: Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb