FinDAG (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz)
Das FinDAG ist das deutsche Gesetz, das die BaFin errichtet und deren Organisation, Finanzierung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden regelt.
Begriff
Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) ist das deutsche Bundesgesetz, mit dem im Jahr 2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) errichtet wurde, indem die bis dahin getrennten Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel zu einer integrierten Allfinanzaufsicht zusammengeführt wurden.
Regelungsinhalt
Das FinDAG regelt insbesondere die Organisation und Rechtsstellung der BaFin als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse im Überblick, die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und anderen in- und ausländischen Aufsichtsbehörden sowie die Finanzierung der BaFin, die sich überwiegend aus Umlagen der beaufsichtigten Unternehmen speist.
Verhältnis zu den Fachaufsichtsgesetzen
Während das FinDAG die institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Aufsicht regelt, ergeben sich die konkreten materiellen Aufsichtsanforderungen für Versicherer aus den jeweiligen Fachgesetzen, insbesondere dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG); das FinDAG bildet somit die institutionelle Grundlage, auf der die BaFin ihre Aufsichtstätigkeit nach den materiellen Vorgaben des VAG und weiterer Gesetze ausübt.