Begriff

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die ÖGK ist der grösste Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich und deckt Sachleistungen wie ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Arzneimittel für unselbständig Erwerbstätige ab.

Begriff

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist seit der Fusion der ehemaligen Gebietskrankenkassen im Jahr 2020 der grösste Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem ASVG und versichert die Mehrheit der unselbständig Erwerbstätigen sowie deren Angehörige. Sie erbringt vorrangig Sachleistungen – ärztliche Behandlung, Spitalsaufenthalt, Arzneimittel, Zahnbehandlung – nach dem Sachleistungsprinzip, bei dem die Kosten direkt zwischen ÖGK und Leistungserbringer verrechnet werden, sowie Geldleistungen wie das Krankengeld bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit.

Selbstbehalte und Kostenbeteiligung

Versicherte der ÖGK tragen bei bestimmten Leistungen eine gesetzlich geregelte Kostenbeteiligung, insbesondere die Rezeptgebühr je Medikamentenpackung sowie bei manchen Wahlärzten und Wahlbehandlungen einen Selbstbehalt für den nicht von der ÖGK übernommenen Teil des Tarifs. Für Privatpatienten und bei Behandlungen ausserhalb des Vertragspartnersystems ersetzt die ÖGK regelmässig nur einen Teilbetrag entsprechend dem Kassentarif.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Die Deckungslücken der ÖGK bei freier Arztwahl (Wahlarzt), Sonderklasse im Spital und Zahnersatz bilden den zentralen Anknüpfungspunkt für private Krankenzusatzversicherungen; für Vermittler ist die genaue Kenntnis der ÖGK-Leistungen und Selbstbehalte Voraussetzung, um den tatsächlichen Ergänzungsbedarf eines Kunden korrekt zu ermitteln und Doppelversicherung zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlage

  • AT: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), 2. Teil