Familienversicherung
Die Familienversicherung ermöglicht in der gesetzlichen Krankenversicherung die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern eines Mitglieds unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen.
Begriff
Die Familienversicherung ist eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, nach der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines gesetzlich versicherten Mitglieds unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenen Beitrag mitversichert werden können.
Voraussetzungen
Die Familienversicherung setzt insbesondere voraus, dass der mitversicherte Angehörige kein die Versicherungspflichtgrenze überschreitendes eigenes Gesamteinkommen erzielt, keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht und nicht bereits aus anderen Gründen versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist; für Kinder gelten zudem grundsätzliche Altersgrenzen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen (etwa Schul- oder Berufsausbildung) verlängern können.
Bedeutung für Beitragszahler
Die Familienversicherung ist ein zentrales Solidaritätsmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie es ermöglicht, dass ein einziges beitragspflichtiges Mitglied den vollständigen Krankenversicherungsschutz für die gesamte Familie sicherstellt, ohne dass für die mitversicherten Angehörigen zusätzliche Beiträge anfallen; bei Überschreiten der Einkommensgrenze durch einen Angehörigen entfällt die Familienversicherung für diese Person, und eine eigenständige Versicherung wird erforderlich.