Begriff

Personenversicherung (Personal Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Personenversicherung ist die übergeordnete Versicherungssparte, die Risiken absichert, die unmittelbar an die Person des Versicherten anknüpfen, insbesondere Leben, Gesundheit und Arbeitskraft.

Begriff

Die Personenversicherung ist eine der beiden grundlegenden Kategorien der Versicherungswirtschaft und umfasst alle Versicherungssparten, deren Leistungen unmittelbar an ein biometrisches Ereignis in der Person des Versicherten anknüpfen – insbesondere Tod, Erleben eines bestimmten Zeitpunkts, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit.

Abgrenzung zur Schadenversicherung

Die Personenversicherung wird der Schadenversicherung (Sach- und Vermögensversicherung) gegenübergestellt, die sich auf die Deckung konkreter Vermögensschäden an Sachen oder aus Haftpflichtansprüchen bezieht. Ein wesentlicher konzeptioneller Unterschied besteht darin, dass in der Personenversicherung – anders als in der Schadenversicherung – regelmässig auch Summenversicherungen zulässig sind, bei denen die Leistung unabhängig vom Nachweis eines konkreten wirtschaftlichen Schadens in vorher vereinbarter Höhe ausgezahlt wird.

Hauptsparten

Zu den zentralen Sparten der Personenversicherung zählen die Lebensversicherung (Todes- und Erlebensfallschutz sowie Altersvorsorge), die Krankenversicherung (Absicherung von Behandlungskosten und Verdienstausfall bei Krankheit), die Unfallversicherung (Absicherung der Folgen eines Unfalls unabhängig vom Verschulden Dritter) sowie die Pflegeversicherung (Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit).