Begriff

Bezugsrecht

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Bezugsrecht bestimmt, welche Person im Erlebens- oder Todesfall die Leistung aus einer Lebensversicherung erhält, und kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden.

Begriff

Das Bezugsrecht ist die vertragliche Bestimmung des Versicherungsnehmers, welche Person im Erlebens- oder Todesfall die Leistung aus einer Lebensversicherung erhalten soll. Fehlt eine ausdrückliche Bezugsberechtigung, fällt die Leistung im Todesfall regelmässig in den Nachlass und unterliegt damit den Regeln des Erbrechts; eine ausdrückliche Bezugsberechtigung ermöglicht es dem Versicherungsnehmer demgegenüber, die Leistung gezielt und unabhängig von der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge einer bestimmten Person zuzuwenden.

Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht

Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer die Begünstigung jederzeit einseitig ändern oder aufheben; die begünstigte Person erwirbt vor Eintritt des Versicherungsfalls noch keine gesicherte Rechtsposition. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht verzichtet der Versicherungsnehmer demgegenüber auf sein Widerrufsrecht, sodass die begünstigte Person bereits mit der Einräumung einen eigenen, gesicherten Anspruch erwirbt, über den der Versicherungsnehmer nicht mehr einseitig verfügen kann; ein unwiderrufliches Bezugsrecht wird häufig zur Besicherung von Krediten (in Verbindung mit einer Vinkulierung) oder im Rahmen familienrechtlicher Vereinbarungen eingesetzt.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Die richtige Ausgestaltung des Bezugsrechts ist ein zentrales Instrument der Nachlass- und Vorsorgeplanung, da sie eine rasche und zielgerichtete Auszahlung ausserhalb eines möglicherweise langwierigen Verlassenschaftsverfahrens ermöglicht; Vermittler sollten Kunden bei wesentlichen Lebensereignissen (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes) regelmässig auf die Aktualität ihrer Bezugsrechtserklärung hinweisen.