Begriff

Halterhaftung (Keeper's Liability)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Halterhaftung ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, die den Halter einer Sache (insbesondere eines Kraftfahrzeugs oder Tieres) allein aufgrund der Betriebs- bzw. Sachgefahr für Schäden Dritter haftbar macht.

Begriff

Die Halterhaftung ist ein Anwendungsfall der Gefährdungshaftung, bei dem nicht ein schuldhaftes Verhalten, sondern die tatsächliche Verfügungsgewalt (Haltereigenschaft) über eine gefahrengeneigte Sache – typischerweise ein Kraftfahrzeug oder ein Tier – die Haftungsgrundlage bildet. Halter ist regelmässig, wer die Sache für eigene Rechnung nutzt und die tatsächliche Verfügungsmacht darüber besitzt, unabhängig vom Eigentum.

Kraftfahrzeughalterhaftung

Im Strassenverkehrsrecht haftet der Fahrzeughalter nach den einschlägigen Vorschriften (z. B. § 7 StVG in Deutschland) für Schäden, die “bei dem Betrieb” seines Kraftfahrzeugs entstehen, unabhängig davon, ob ihn selbst ein Verschulden trifft. Diese verschuldensunabhängige Haftung ist der Hauptgrund für die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Abgrenzung und Bedeutung für die Versicherung

Die Halterhaftung ist von der Fahrerhaftung (die regelmässig auf Verschulden beruht) zu unterscheiden; beide Haftungsarten werden jedoch typischerweise gemeinsam durch dieselbe Kfz-Haftpflichtpolice gedeckt. Analoge Grundsätze gelten für die Tierhalterhaftung, bei der der Tierhalter unabhängig von eigenem Verschulden für die von seinem Tier verursachten Schäden einzustehen hat.