Kontrahierungszwang
Der Kontrahierungszwang verpflichtet einen Versicherer, mit jedem Antragsteller innerhalb eines bestimmten Rahmens einen Versicherungsvertrag abzuschliessen, ohne das Risiko individuell ablehnen zu dürfen.
Begriff
Der Kontrahierungszwang ist eine gesetzliche Durchbrechung der grundsätzlich freien Vertragsabschlussentscheidung des Versicherers: In bestimmten, gesetzlich definierten Bereichen muss ein Versicherer einen Antrag annehmen und darf ihn nicht wegen des individuellen Risikos ablehnen, solange der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt. Die praktisch wichtigste Ausprägung ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bei der eine im jeweiligen Land zugelassene Fahrzeughalterschaft einen Rechtsanspruch auf Versicherungsdeckung zu den regulären Tarifbedingungen begründet.
Weitere Anwendungsfälle
Kontrahierungszwang besteht regelmässig auch in der Krankenversicherung, etwa im Basistarif der deutschen privaten Krankenversicherung oder in bestimmten Grundversicherungsprodukten, in denen der Versicherer keine Gesundheitsprüfung vornehmen und keine risikoabhängigen Zuschläge erheben darf. Ziel dieser Regelungen ist stets die Sicherstellung eines Mindestversicherungsschutzes für sozial oder verkehrspolitisch besonders schutzwürdige Risiken, die auf dem freien Markt sonst keine oder nur zu prohibitiven Konditionen Deckung fänden.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Für Versicherer bedeutet der Kontrahierungszwang eine Einschränkung der Risikoselektion, die durch entsprechend kalkulierte Einheitsprämien oder branchenweite Ausgleichsmechanismen (Poollösungen) kompensiert werden muss; für Vermittler ist die Kenntnis der jeweiligen Kontrahierungspflichten wichtig, um Kunden korrekt über bestehende Ansprüche auf Vertragsabschluss aufzuklären, insbesondere wenn ein Antrag zunächst zu Unrecht abgelehnt wurde.