Pflichtversicherung (Compulsory Insurance)
Eine Pflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, deren Abschluss zwingende Voraussetzung für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder die Zulassung eines Risikos ist.
Begriff
Eine Pflichtversicherung ist eine durch Gesetz vorgeschriebene Versicherung, deren Abschluss zwingende Voraussetzung für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, den Betrieb einer bestimmten Anlage oder die Zulassung eines bestimmten Risikos ist. Die Versicherungspflicht dient dem Schutz Dritter, die durch die versicherte Tätigkeit geschädigt werden könnten, und stellt sicher, dass ihnen ein solventer Schuldner für ihre Ersatzansprüche zur Verfügung steht.
Typische Anwendungsfälle
Zu den bekanntesten Pflichtversicherungen zählen die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter, die Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Versicherungsvermittler, sowie die Betreiberhaftpflichtversicherung für bestimmte gefährliche Anlagen wie Kernkraftwerke; in vielen Ländern besteht zudem eine allgemeine oder subventionierte Krankenversicherungspflicht für alle Einwohner.
Besonderheiten gegenüber freiwilligen Versicherungen
Pflichtversicherungen unterliegen häufig besonderen gesetzlichen Regelungen, die von den allgemeinen Grundsätzen des Versicherungsvertragsrechts abweichen, etwa einem eingeschränkten Kündigungsrecht des Versicherers, einer Kontrahierungspflicht (Pflicht des Versicherers zum Vertragsabschluss) oder einem Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer, der über die allgemeinen Grundsätze der Haftpflichtversicherung hinausgeht.