Verkehrsopferhilfe (Motor Insurers' Guarantee Fund)
Die Verkehrsopferhilfe ist eine von der Versicherungswirtschaft getragene Institution, die Verkehrsunfallopfer entschädigt, wenn der Schädiger unbekannt, nicht versichert oder der Versicherer zahlungsunfähig ist.
Begriff
Die Verkehrsopferhilfe ist eine von der Versicherungswirtschaft getragene Institution, die Opfern von Verkehrsunfällen eine Entschädigung gewährt, wenn diese ihre Ansprüche gegen den eigentlichen Schädiger aus bestimmten Gründen nicht durchsetzen können – etwa weil der Schädiger unbekannt ist (Fahrerflucht), das unfallverursachende Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war, obwohl eine gesetzliche Versicherungspflicht bestand, oder der zuständige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer zahlungsunfähig geworden ist.
Finanzierung und Trägerschaft
Die Verkehrsopferhilfe wird durch Umlagebeiträge aller Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer eines Marktes finanziert, die verpflichtet sind, sich an der Deckung der von der Institution ausgezahlten Entschädigungen zu beteiligen; sie fungiert damit als kollektiver Auffangmechanismus der gesamten Versicherungswirtschaft, um sicherzustellen, dass Unfallopfer nicht aufgrund von Zufälligkeiten wie der fehlenden Identifizierbarkeit oder Zahlungsfähigkeit des Schädigers ohne Entschädigung bleiben.
Regressmöglichkeit
Nachdem die Verkehrsopferhilfe den Geschädigten entschädigt hat, gehen deren Ansprüche gegen den eigentlichen Schädiger im Wege der gesetzlichen Legalzession auf die Institution über, sodass diese – sofern der Schädiger später identifiziert wird oder wieder zahlungsfähig ist – im Regresswege gegen ihn vorgehen kann; die Verkehrsopferhilfe unterscheidet sich damit strukturell von einer gewöhnlichen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, da sie als Ausfallabsicherung und nicht als originäre Vertragsversicherung fungiert.