Begriff

Firmen-Kollektiv-Versicherung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Firmen-Kollektiv-Versicherung ist ein Vertrag, mit dem ein Arbeitgeber die Mitarbeitenden eines Betriebs kollektiv gegen bestimmte Risiken (z.B. Unfall, Krankheit, Tod) versichert, ohne für jede Person einen Einzelvertrag abzuschliessen.

Begriff

Die Firmen-Kollektiv-Versicherung ist ein Versicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten seiner Belegschaft als versicherte Personen abschliesst, um diese kollektiv gegen bestimmte Risiken abzusichern – etwa Nichtberufsunfall, Krankentaggeld oder Todesfall- und Invaliditätsrisiken im Rahmen der überobligatorischen beruflichen Vorsorge. Der Kreis der versicherten Personen wird nicht individuell, sondern nach objektiven Kriterien (z.B. Anstellungsverhältnis, Funktionsstufe) definiert.

Vorteile gegenüber Einzelversicherungen

Kollektivverträge bieten gegenüber Einzelversicherungen typischerweise günstigere Prämien, da das Kollektiv als grössere und homogenere Gefahrengemeinschaft eine bessere Risikodurchmischung ermöglicht, sowie einen vereinfachten Beitritt ohne individuelle Gesundheitsprüfung, da das Kollektivrisiko und nicht das Einzelrisiko im Vordergrund steht.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Firmen-Kollektiv-Versicherungen sind ein zentrales Instrument der betrieblichen Sozialleistungen (Corporate Benefits) und spielen insbesondere bei der Ausgestaltung überobligatorischer Leistungen in der beruflichen Vorsorge sowie bei Krankentaggeldlösungen eine wichtige Rolle bei der Mitarbeiterbindung.