Begriff

BVG (Berufliche Vorsorge, 2. Säule)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das BVG regelt die obligatorische berufliche Vorsorge in der Schweiz und bezweckt als zweite Säule zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.

Begriff

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) bildet die zweite Säule des schweizerischen Vorsorgesystems und bezweckt zusammen mit der ersten Säule (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmende ab einem bestimmten Mindestlohn (Eintrittsschwelle) bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern; die obligatorische Vorsorge deckt Löhne zwischen der Eintrittsschwelle und einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag ab, während Vorsorgeeinrichtungen darüber hinausgehende, überobligatorische Leistungen anbieten können.

Finanzierung und Leistungen

Im Unterschied zur AHV wird die berufliche Vorsorge nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert: Jede versicherte Person spart über Altersgutschriften individuelles Altersguthaben an, das bei Erreichen des Rentenalters als Rente oder Kapital bezogen werden kann. Zusätzlich zur Altersvorsorge deckt das BVG Invaliditäts- und Hinterlassenenrisiken ab und bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Vorbezugs für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (Wohneigentumsförderung).

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Das BVG bildet zusammen mit der AHV die Existenz- und Lebensstandardsicherung im Rahmen der Gesamtvorsorge; für die private Vorsorgeberatung ist die Kenntnis der Leistungen aus dem BVG (Vorsorgeausweis) unerlässlich, um Deckungslücken bei Invalidität, Todesfall und im Alter korrekt zu identifizieren und mit der dritten Säule (Säule 3a/3b) sinnvoll zu ergänzen.