Begriff

Pensionskasse (Pension Fund)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger der betrieblichen Altersvorsorge, der von einem oder mehreren Trägerunternehmen errichtet wird, um Versorgungsleistungen an deren Beschäftigte zu erbringen.

Begriff

Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger der betrieblichen Altersvorsorge, der von einem oder mehreren Trägerunternehmen errichtet wird, um den Beschäftigten dieser Unternehmen eine Absicherung gegen die biometrischen Risiken Alter, Invalidität und Tod in Form von Renten- oder Kapitalleistungen zu gewähren. Sie steht rechtlich zwischen der versicherungsförmigen Durchführung über einen Lebensversicherer und der unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers (Direktzusage).

Finanzierung und Aufsicht

Pensionskassen werden regelmässig durch Beiträge des Arbeitgebers, häufig ergänzt durch Beiträge der Beschäftigten selbst, kapitalgedeckt finanziert; im Gegensatz zu einer reinen Unterstützungskasse unterliegt die Pensionskasse in vielen Rechtsordnungen einer der Lebensversicherung vergleichbaren aufsichtsrechtlichen Regulierung, einschliesslich Anforderungen an die Kapitalausstattung und die versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen.

Bedeutung im Durchführungswegemix der betrieblichen Altersvorsorge

Die Pensionskasse ist einer von mehreren möglichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge und konkurriert dabei mit Alternativen wie der Direktversicherung, dem Pensionsfonds und der Direktzusage; die Wahl des geeigneten Durchführungswegs hängt massgeblich von steuerlichen, bilanziellen und aufsichtsrechtlichen Erwägungen des Trägerunternehmens sowie von dessen Grösse und Risikotragfähigkeit ab.