Kollektivversicherung
Bei der Kollektivversicherung wird ein Vertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer (z.B. Arbeitgeber oder Verband) abgeschlossen, der eine Mehrzahl von Personen nach einheitlichen Bedingungen versichert.
Begriff
Bei der Kollektivversicherung schliesst nicht die einzelne versicherte Person, sondern ein Dritter (typischerweise ein Arbeitgeber, aber auch ein Verband oder eine andere Organisation) als Versicherungsnehmer einen Vertrag mit dem Versicherer ab, der die Mitglieder eines definierten Kollektivs (z.B. sämtliche Angestellte eines Unternehmens) nach einheitlichen Bedingungen versichert. Die versicherten Personen selbst sind nicht Vertragspartei, sondern lediglich begünstigt.
Abgrenzung zur Einzelversicherung
Im Unterschied zur Einzelversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch sind und individuelle Vertragsbedingungen (inkl. individueller Gesundheitsprüfung und Prämie) vereinbart werden, profitieren Mitglieder einer Kollektivversicherung typischerweise von standardisierten, oft günstigeren Bedingungen sowie einem vereinfachten oder gänzlich fehlenden Aufnahmeverfahren.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Kollektivversicherungen sind insbesondere in der Kranken-Taggeld-Versicherung sowie in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge weit verbreitet; für die Beratung ist die klare Unterscheidung zwischen dem Versicherungsnehmer (i.d.R. dem Arbeitgeber) und den versicherten Personen (den Arbeitnehmenden) sowie deren jeweiligen Rechten von zentraler Bedeutung.