Totalschaden (Total Loss)
Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine versicherte Sache vollständig zerstört, unwiederbringlich verloren oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll reparierbar ist.
Begriff
Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine versicherte Sache durch ein Schadenereignis vollständig zerstört oder unwiederbringlich verloren wird (technischer Totalschaden), oder wenn eine Reparatur zwar technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, weil die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der Sache übersteigen oder ihm zumindest nahekommen (wirtschaftlicher Totalschaden).
Bedeutung in der Kraftfahrtversicherung
In der Kraftfahrzeugversicherung wird ein wirtschaftlicher Totalschaden angenommen, wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs überschreiten; die Entschädigung berechnet sich in diesem Fall regelmässig aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs, das dem Versicherungsnehmer verbleibt oder von ihm verwertet werden kann.
Bedeutung in der Sachversicherung
In der Sachversicherung, insbesondere der Gebäude- und Hausratversicherung, führt ein Totalschaden regelmässig zur Auszahlung der vollen vereinbarten Versicherungssumme beziehungsweise des Zeitwerts oder Neuwerts der zerstörten Sache, abhängig von der vertraglich vereinbarten Bewertungsgrundlage; im Falle einer bestehenden Unterversicherung wird die Entschädigung entsprechend der Proportionalitätsregel gekürzt.