Ombudsmann (Versicherungsombudsmann)
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern aussergerichtlich und für den Verbraucher kostenfrei beilegt.
Begriff
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige, aussergerichtliche Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher bei Streitigkeiten mit ihrem Versicherer wenden können, ohne dafür Gerichtskosten oder Anwaltskosten aufwenden zu müssen. Er prüft Beschwerden über die Auslegung von Versicherungsverträgen, die Leistungsablehnung durch den Versicherer oder sonstige Konflikte im Rahmen des Versicherungsverhältnisses und gibt hierzu eine Entscheidung oder Empfehlung ab.
Verfahren und Bindungswirkung
Das Ombudsmannverfahren ist für den Verbraucher freiwillig und kostenfrei, während die daraus resultierende Entscheidung für den Versicherer bis zu einem bestimmten Beschwerdewert regelmässig bindend ist; überschreitet der Streitwert diese Grenze oder ist der Verbraucher mit der Entscheidung nicht einverstanden, bleibt der ordentliche Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten weiterhin offen.
Bedeutung für den Verbraucherschutz
Der Versicherungsombudsmann trägt wesentlich zur Streitbeilegung im Massengeschäft der Privatversicherung bei, da er Verbrauchern einen niedrigschwelligen Zugang zu einer fachkundigen und unabhängigen Überprüfung ihres Anliegens ermöglicht, ohne die oft unverhältnismässigen Kosten und die Dauer eines Gerichtsverfahrens bei vergleichsweise geringen Streitwerten in Kauf nehmen zu müssen.