Unklarheitenregel (Contra Proferentem)
Die Unklarheitenregel besagt, dass mehrdeutige Klauseln in Versicherungsbedingungen im Zweifel zulasten des Versicherers als Verfasser der Bedingungen ausgelegt werden.
Begriff
Die Unklarheitenregel (lateinisch: Contra Proferentem) ist ein allgemein anerkannter Grundsatz der Vertragsauslegung, wonach mehrdeutige oder unklare Klauseln in Versicherungsbedingungen im Zweifel zulasten desjenigen ausgelegt werden, der sie formuliert hat – im Versicherungsvertrag also regelmässig zulasten des Versicherers als Verfasser der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Da der Versicherungsnehmer typischerweise keinen Einfluss auf die Formulierung der Bedingungen hat, dient die Regel dem Ausgleich dieser strukturellen Informationsasymmetrie.
Anwendungsvoraussetzungen
Die Unklarheitenregel kommt erst zur Anwendung, wenn eine Klausel nach Ausschöpfung der üblichen Auslegungsmethoden – insbesondere der Auslegung nach dem Wortlaut, dem Regelungszusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Klausel aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers – tatsächlich mehrdeutig bleibt. Eine Klausel, die trotz sorgfältiger Auslegung nur eine vernünftige Bedeutung zulässt, unterliegt nicht der Unklarheitenregel, selbst wenn der Versicherungsnehmer eine für ihn günstigere Interpretation bevorzugen würde.
Bedeutung für die Klauselgestaltung
Die Unklarheitenregel hat erhebliche praktische Bedeutung für die Formulierung von Versicherungsbedingungen, da Versicherer ein starkes Interesse daran haben, Deckungsumfang, Ausschlüsse und Obliegenheiten möglichst präzise und eindeutig zu formulieren, um das Risiko einer für sie ungünstigen Auslegung im Streitfall zu minimieren; in vielen Rechtsordnungen ist dieser Grundsatz mittlerweile auch gesetzlich verankert oder durch ständige Rechtsprechung gefestigt.