Treu und Glauben (Utmost Good Faith)
Treu und Glauben verpflichtet Versicherungsnehmer und Versicherer zu redlichem, auf gegenseitiges Vertrauen gegründetem Verhalten bei Vertragsanbahnung, -durchführung und Schadenregulierung.
Begriff
Treu und Glauben ist ein fundamentales Rechtsprinzip des Versicherungsvertragsrechts, das sowohl den Versicherungsnehmer als auch den Versicherer zu redlichem, ehrlichem und auf gegenseitiges Vertrauen gegründetem Verhalten während der gesamten Vertragsbeziehung verpflichtet – von der vorvertraglichen Anbahnung über die laufende Vertragsdurchführung bis zur Schadenregulierung.
Historische Grundlage
Der Grundsatz von Treu und Glauben hat seinen historischen Ursprung insbesondere im angloamerikanischen Rechtskreis in der Doktrin der “Uberrimae Fidei” (des äussersten guten Glaubens), die aufgrund der besonderen Informationsasymmetrie zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer entwickelt wurde: Der Versicherer kann das zu übernehmende Risiko regelmässig nur anhand der vom Versicherungsnehmer bereitgestellten Informationen einschätzen, weshalb an dessen Offenlegungspflichten besonders hohe Anforderungen gestellt werden.
Konkrete Ausprägungen
Im Versicherungsvertragsrecht konkretisiert sich der Grundsatz von Treu und Glauben unter anderem in der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, den Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit und im Schadenfall, sowie im Gebot einer fairen und zügigen Schadenregulierung durch den Versicherer; ein Verstoss gegen diesen Grundsatz, etwa durch arglistige Täuschung bei Vertragsschluss oder eine unbegründete Leistungsverweigerung, kann erhebliche Rechtsfolgen bis hin zur Anfechtbarkeit des Vertrags oder einem Schadenersatzanspruch nach sich ziehen.