Schadenminderungspflicht (Duty to Mitigate Loss)
Die Schadenminderungspflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, im Versicherungsfall zumutbare Massnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu ergreifen.
Begriff
Die Schadenminderungspflicht ist eine dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall auferlegte Obliegenheit, mit der ihm zumutbare Massnahmen zur Abwendung oder Minderung des drohenden oder bereits eingetretenen Schadens abverlangt werden. Sie gilt sowohl vor als auch nach Eintritt des Versicherungsfalls und ergänzt die allgemeine Anzeige- und Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers.
Umfang der zumutbaren Massnahmen
Zu den typischen, im Rahmen der Zumutbarkeit erwarteten Massnahmen zählen etwa das unverzügliche Abstellen einer Wasserleitung nach einem Rohrbruch, die Alarmierung der Feuerwehr bei einem Brand oder die medizinische Erstversorgung eines Verletzten; welche Massnahmen konkret zumutbar sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der objektiven Möglichkeit und Verhältnismässigkeit des Handelns für den Versicherungsnehmer.
Rechtsfolgen bei Verletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer die Schadenminderungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer seine Leistung ganz oder anteilig kürzen, soweit die Verletzung für die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens ursächlich war; massgeblich ist dabei regelmässig eine Kausalitätsprüfung, wonach die Leistungskürzung auf den Umfang des durch die Obliegenheitsverletzung zusätzlich verursachten Schadens begrenzt bleibt.