Begriff

Todesfallleistung (Death Benefit)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Todesfallleistung ist die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung, die ein Lebensversicherer bei Tod der versicherten Person an die begünstigte Person auszahlt.

Begriff

Die Todesfallleistung ist die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung, die ein Lebensversicherer bei Eintritt des Todes der versicherten Person innerhalb der Vertragslaufzeit an die im Vertrag benannte begünstigte Person auszahlt. Ihre Höhe und Ausgestaltung richten sich nach dem jeweiligen Produkttyp und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen.

Ausgestaltung nach Produkttyp

Bei der Risikolebensversicherung entspricht die Todesfallleistung der vertraglich vereinbarten, meist über die Laufzeit festen oder planmässig fallenden Todesfallsumme; bei der Kapitallebensversicherung setzt sich die Todesfallleistung regelmässig aus der garantierten Versicherungssumme sowie den bis zum Todeszeitpunkt zugewiesenen Überschussanteilen zusammen, während bei fondsgebundenen Verträgen die Todesfallleistung zusätzlich vom aktuellen Wert des Fondsguthabens abhängen kann.

Fälligkeit und Nachweispflichten

Die Fälligkeit der Todesfallleistung setzt regelmässig den Nachweis des Todes der versicherten Person durch eine amtliche Sterbeurkunde sowie die Vorlage der zur Feststellung der Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen voraus; bei ungeklärter Todesursache oder Verdacht auf einen vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfall, insbesondere durch die begünstigte Person selbst, kann der Versicherer die Auszahlung bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts zurückstellen oder gänzlich verweigern.