Invalidität
Invalidität: 3 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Beitragsbefreiung
Synonyme: Premium Waiver
Die Beitragsbefreiung stellt den Versicherungsnehmer von der Beitragszahlungspflicht frei, während der Versicherungsschutz in vereinbartem Umfang fortbesteht.
Begriff
Die Beitragsbefreiung stellt den Versicherungsnehmer bei Eintritt eines definierten Ereignisses – häufig Berufsunfähigkeit oder Tod des Beitragszahlers – von der weiteren Beitragszahlungspflicht frei, während der Versicherungsschutz in dem vereinbarten Umfang unverändert fortbesteht.
Anwendungsfälle
Beitragsbefreiungen finden sich häufig als eingeschlossene Zusatzleistung in Lebens-, Renten- und Ausbildungsversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, sowie in Ausbildungsversicherungen für den Fall des Todes des beitragszahlenden Elternteils.
Abgrenzung zur Beitragsbefreiungsversicherung
Von der Beitragsbefreiung als eingeschlossenem Leistungsbestandteil ist die eigenständige Beitragsbefreiungsversicherung zu unterscheiden, die als separater Vertrag ausschliesslich die Übernahme der Beitragszahlung eines anderen Versicherungsvertrags im Leistungsfall zum Gegenstand hat.
Berufsgruppeneinteilung
Synonyme: Occupational Class Rating
Die Berufsgruppeneinteilung ordnet Berufe anhand ihres Risikoprofils Risikoklassen zu, die die Prämienhöhe in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung massgeblich bestimmen.
Begriff
Die Berufsgruppeneinteilung ordnet einzelne Berufe anhand ihres körperlichen, psychischen und branchenspezifischen Risikoprofils bestimmten Risikoklassen zu, die massgeblich für die Prämienkalkulation in der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sind.
Bewertungskriterien
Zu den massgeblichen Kriterien der Einstufung zählen der Anteil körperlicher versus geistiger Tätigkeit, die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen oder Tätigkeiten, das statistische Berufsunfähigkeitsrisiko der Berufsgruppe sowie zunehmend auch akademische Qualifikation und Führungsverantwortung.
Bedeutung für die Prämienkalkulation
Da körperlich anspruchsvolle oder gefährliche Berufe ein deutlich höheres Berufsunfähigkeitsrisiko aufweisen als überwiegend geistige Tätigkeiten, führt eine ungünstige Berufsgruppeneinteilung zu erheblich höheren Prämien oder in Extremfällen zur Ablehnung des Antrags; Versicherer unterscheiden sich in der Praxis teils erheblich in ihrer Einstufungspraxis für einzelne Berufe.
Berufsunfähigkeit
Synonyme: Occupational Disability
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine versicherte Person ihren zuletzt konkret ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Begriff
Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur noch in einem bestimmten, in den Bedingungen definierten Mindestumfang ausüben kann.
Prognosezeitraum und Nachweis
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt üblicherweise, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen andauert oder bereits sechs Monate ununterbrochen bestanden hat. Der Nachweis erfolgt regelmässig durch ärztliche Gutachten sowie eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs.
Konkrete versus abstrakte Verweisung
Ein zentrales Merkmal guter BU-Bedingungen ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, wonach der Versicherer die versicherte Person auf eine andere, ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensstellung entsprechende Tätigkeit verweisen könnte, ohne dass diese Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.