Begriff

Gesundheitsprüfung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Gesundheitsprüfung erhebt den Gesundheitszustand eines Antragstellers vor Vertragsschluss und bildet die Grundlage für die Risikoeinschätzung des Versicherers.

Begriff

Die Gesundheitsprüfung ist der vorvertragliche Prozess, in dem ein Versicherer im Rahmen der Antragstellung für eine Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung den Gesundheitszustand des Antragstellers durch gezielte Gesundheitsfragen erhebt, um das individuelle Risiko einzuschätzen und über Annahme, Ablehnung oder Annahme zu besonderen Bedingungen zu entscheiden.

Umfang und Ausgestaltung

Die Gesundheitsprüfung reicht von einfachen, standardisierten Fragebögen zu Vorerkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre bis hin zu umfangreichen ärztlichen Untersuchungen bei hohen Versicherungssummen oder erhöhtem Risikoalter; die Antworten des Antragstellers unterliegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht, deren Verletzung dem Versicherer besondere Rechte einräumt.

Risikoeinschätzung und Vertragsgestaltung

Auf Basis der Gesundheitsprüfung entscheidet der Versicherer über die Annahme des Antrags zu Normalbedingungen, die Annahme mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss für bestimmte Vorerkrankungen, oder die vollständige Ablehnung des Antrags; alternative Vertragsformen ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung sind mit entsprechenden Einschränkungen oder Prämienaufschlägen verbunden, um das durch den Verzicht auf eine vollständige Risikoprüfung entstehende Antiselektionsrisiko zu kompensieren.