Begriff

Vorerkrankung (Pre-Existing Condition)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Eine Vorerkrankung ist eine bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags bestehende Erkrankung, deren Angabe im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht relevant für Risikoprüfung und Annahmeentscheid des Versicherers ist.

Begriff

Eine Vorerkrankung ist eine bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags bestehende oder diagnostizierte Erkrankung der zu versichernden Person. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung, die dem Vertragsabschluss in der Kranken- und Lebensversicherung regelmässig vorausgeht, ist die vollständige und wahrheitsgemässe Angabe bekannter Vorerkrankungen von zentraler Bedeutung für die Einschätzung des zu versichernden Risikos durch den Versicherer.

Bedeutung für die Risikoprüfung

Auf Grundlage der angegebenen Vorerkrankungen entscheidet der Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag angeboten wird; mögliche Ergebnisse sind die Annahme zum Normaltarif, die Vereinbarung eines Risikozuschlags, ein befristeter oder unbefristeter Leistungsausschluss für die betreffende Vorerkrankung oder – bei besonders schwerwiegenden Befunden – die vollständige Ablehnung des Antrags.

Folgen unrichtiger Angaben

Werden bekannte Vorerkrankungen bei Antragstellung entgegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht oder unvollständig angegeben, kann dies dem Versicherer je nach Schwere des Verstosses und Kausalität für den späteren Versicherungsfall ein Rücktritts-, Anpassungs- oder Kündigungsrecht sowie im Einzelfall eine vollständige Leistungsverweigerung eröffnen; die Rechtsprechung stellt dabei regelmässig auf den Kenntnisstand des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Antragstellung ab.