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Solvabilität

Von Experten geprüft 3 Begriffe Aktualisiert: 2026-08-31

Solvabilität: 3 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.

Zinsrisiko

Synonyme: Interest Rate Risk

Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko eines Versicherungsunternehmens, den bei der Prämienkalkulation unterstellten Rechnungszins aus den Kapitalanlagen nicht zu erwirtschaften.

Ursachen

Das Ausmass des Zinsrisikos wird bestimmt durch die Differenz zwischen aktuellem Kapitalmarktzins und dem bei der Prämienkalkulation unterstellten Rechnungszins, die Verteilung der Kapitalanlagen auf Anlageklassen sowie die Laufzeitstruktur der festverzinslichen Anlagen. Besonders ausgeprägt ist das Zinsrisiko in der klassischen Lebensversicherung mit langfristigen Zinsgarantien.

Bewertung

Die Quantifizierung erfolgt über stochastische Simulationen: Für eine grosse Zahl möglicher Kapitalmarktentwicklungen werden Versicherungsbestand und Kapitalanlagen bis zum Auslaufen fortgeschrieben und die Barwerte möglicher Fehlbeträge ermittelt. Unter Solvency II darf dieser Barwert nur in einem sehr kleinen Anteil der Szenarien (0,5 Prozent) die vorhandenen Eigenmittel übersteigen.

Steuerung

Zur Begrenzung des Zinsrisikos passen Versicherer Anlage- und Laufzeitstrukturen an und reduzieren im Neugeschäft Garantiezusagen. Die begrenzte Verfügbarkeit langfristiger festverzinslicher Wertpapiere erschwert dies jedoch angesichts der extrem langen Laufzeiten vieler Lebensversicherungsprodukte.

Gesetzliche Grundlage: EU: Solvency II

Zinsstrukturkurve

Synonyme: Zinsstruktur, Zinskurve, Yield Curve

Die Zinsstrukturkurve zeigt die Abhängigkeit der Renditen gleichartiger Anleihen von ihrer Restlaufzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt und dient Versicherern als Grundlage für die marktkonsistente Bewertung künftiger Zahlungsverpflichtungen.

Konzept

Die Zinsstruktur bildet ab, wie die Rendite gleichartiger Anleihen (z.B. Staatsanleihen, Pfandbriefe) von der Restlaufzeit abhängt. Grafisch dargestellt ergibt sich die Zinsstrukturkurve. Sie erlaubt den barwertmässigen Vergleich unterschiedlicher Zahlungsströme mit vergleichbarem Ausfallrisiko durch marktkonsistente Diskontierung.

Bedeutung für Versicherer

Für Solvency-II-Zwecke wird häufig die Swap-Zinsstruktur als Näherung für eine risikofreie Zinsstruktur verwendet, wobei die europäischen Aufsichtsbehörden einen Abschlag (“credit risk adjustment”) verlangen, um den in Swap-Sätzen enthaltenen Risikoaufschlag zu korrigieren. Die risikofreie Zinsstrukturkurve ist Grundlage für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen.

Praxisrelevanz

Veränderungen der Zinsstrukturkurve wirken sich unmittelbar auf die Solvabilitätsquote von Lebensversicherern aus, da sie sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite der Bilanz beeinflussen. Übergangsmassnahmen wie das Zinstransitional mildern diesen Effekt für Altbestände ab.

Gesetzliche Grundlage: EU: Solvency II

Zinstransitional

Synonyme: Interest Rate Transitional Measure

Das Zinstransitional ist eine Übergangsmassnahme unter Solvency II, die es Versicherern erlaubt, die risikofreie Zinsstrukturkurve zur Bewertung ihrer Verpflichtungen vorübergehend an einen früheren Solvency-I-Zinssatz anzunähern.

Funktionsweise

Die Anpassung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem am 31.12.2015 unter Solvency I gültigen Zinssatz und dem seither nach Solvency II verwendeten, marktkonsistenten effektiven Jahreszins. Die Höhe der Anpassung sinkt seit 2016 linear von 100 Prozent des errechneten Werts auf null Prozent am 1.1.2032.

Voraussetzungen

Die Übergangsmassnahme darf nur für Verpflichtungen angewendet werden, die vor dem 1.1.2016 geschlossen wurden und für die kein Matching Adjustment genutzt wird. Zudem bedarf sie einer aufsichtsrechtlichen Genehmigung, in Deutschland etwa nach § 351 VAG.

Praxisrelevanz

Das Zinstransitional erleichtert Lebensversicherern mit umfangreichen Altbeständen den Übergang von Solvency I zu Solvency II, indem es abrupte Sprünge in der Bewertung der Verpflichtungen abfedert. Gleichzeitig verhindert es ungewollte Verzerrungen bei der Überschussbeteiligung der Versicherten während der Übergangsphase.

Gesetzliche Grundlage: EU: Solvency II