Solvabilität
Solvabilität: 3 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Zinsrisiko
Synonyme: Interest Rate Risk
Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko eines Versicherungsunternehmens, den bei der Prämienkalkulation unterstellten Rechnungszins aus den Kapitalanlagen nicht zu erwirtschaften.
Ursachen
Das Ausmass des Zinsrisikos wird bestimmt durch die Differenz zwischen aktuellem Kapitalmarktzins und dem bei der Prämienkalkulation unterstellten Rechnungszins, die Verteilung der Kapitalanlagen auf Anlageklassen sowie die Laufzeitstruktur der festverzinslichen Anlagen. Besonders ausgeprägt ist das Zinsrisiko in der klassischen Lebensversicherung mit langfristigen Zinsgarantien.
Bewertung
Die Quantifizierung erfolgt über stochastische Simulationen: Für eine grosse Zahl möglicher Kapitalmarktentwicklungen werden Versicherungsbestand und Kapitalanlagen bis zum Auslaufen fortgeschrieben und die Barwerte möglicher Fehlbeträge ermittelt. Unter Solvency II darf dieser Barwert nur in einem sehr kleinen Anteil der Szenarien (0,5 Prozent) die vorhandenen Eigenmittel übersteigen.
Steuerung
Zur Begrenzung des Zinsrisikos passen Versicherer Anlage- und Laufzeitstrukturen an und reduzieren im Neugeschäft Garantiezusagen. Die begrenzte Verfügbarkeit langfristiger festverzinslicher Wertpapiere erschwert dies jedoch angesichts der extrem langen Laufzeiten vieler Lebensversicherungsprodukte.
Gesetzliche Grundlage: EU: Solvency II
Zinsstrukturkurve
Synonyme: Zinsstruktur, Zinskurve, Yield Curve
Die Zinsstrukturkurve zeigt die Abhängigkeit der Renditen gleichartiger Anleihen von ihrer Restlaufzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt und dient Versicherern als Grundlage für die marktkonsistente Bewertung künftiger Zahlungsverpflichtungen.
Konzept
Die Zinsstruktur bildet ab, wie die Rendite gleichartiger Anleihen (z.B. Staatsanleihen, Pfandbriefe) von der Restlaufzeit abhängt. Grafisch dargestellt ergibt sich die Zinsstrukturkurve. Sie erlaubt den barwertmässigen Vergleich unterschiedlicher Zahlungsströme mit vergleichbarem Ausfallrisiko durch marktkonsistente Diskontierung.
Bedeutung für Versicherer
Für Solvency-II-Zwecke wird häufig die Swap-Zinsstruktur als Näherung für eine risikofreie Zinsstruktur verwendet, wobei die europäischen Aufsichtsbehörden einen Abschlag (“credit risk adjustment”) verlangen, um den in Swap-Sätzen enthaltenen Risikoaufschlag zu korrigieren. Die risikofreie Zinsstrukturkurve ist Grundlage für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Praxisrelevanz
Veränderungen der Zinsstrukturkurve wirken sich unmittelbar auf die Solvabilitätsquote von Lebensversicherern aus, da sie sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite der Bilanz beeinflussen. Übergangsmassnahmen wie das Zinstransitional mildern diesen Effekt für Altbestände ab.
Gesetzliche Grundlage: EU: Solvency II
Zinstransitional
Synonyme: Interest Rate Transitional Measure
Das Zinstransitional ist eine Übergangsmassnahme unter Solvency II, die es Versicherern erlaubt, die risikofreie Zinsstrukturkurve zur Bewertung ihrer Verpflichtungen vorübergehend an einen früheren Solvency-I-Zinssatz anzunähern.
Funktionsweise
Die Anpassung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem am 31.12.2015 unter Solvency I gültigen Zinssatz und dem seither nach Solvency II verwendeten, marktkonsistenten effektiven Jahreszins. Die Höhe der Anpassung sinkt seit 2016 linear von 100 Prozent des errechneten Werts auf null Prozent am 1.1.2032.
Voraussetzungen
Die Übergangsmassnahme darf nur für Verpflichtungen angewendet werden, die vor dem 1.1.2016 geschlossen wurden und für die kein Matching Adjustment genutzt wird. Zudem bedarf sie einer aufsichtsrechtlichen Genehmigung, in Deutschland etwa nach § 351 VAG.
Praxisrelevanz
Das Zinstransitional erleichtert Lebensversicherern mit umfangreichen Altbeständen den Übergang von Solvency I zu Solvency II, indem es abrupte Sprünge in der Bewertung der Verpflichtungen abfedert. Gleichzeitig verhindert es ungewollte Verzerrungen bei der Überschussbeteiligung der Versicherten während der Übergangsphase.
Gesetzliche Grundlage: EU: Solvency II