Eigenmittel (Own Funds)
Eigenmittel sind das nach Solvency II anrechenbare Kapital eines Versicherers, das zur Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung zur Verfügung stehen muss.
Begriff
Eigenmittel sind das nach den Regeln von Solvency II anrechenbare Kapital eines Versicherungsunternehmens, das zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) und der Mindestkapitalanforderung (MCR) zur Verfügung stehen muss und sich grundsätzlich als Überschuss der auf Marktwertbasis bewerteten Vermögenswerte über die versicherungstechnischen Verbindlichkeiten und sonstigen Schulden ergibt.
Qualitätsklassen (Tiering)
Solvency II unterteilt Eigenmittel in drei Qualitätsklassen (Tiers), abhängig von deren Verfügbarkeit im laufenden Geschäftsbetrieb und im Abwicklungsfall sowie deren Nachrangigkeit gegenüber anderen Verbindlichkeiten: Tier 1 umfasst das qualitativ hochwertigste Kapital wie eingezahltes Grundkapital, Tier 2 nachrangige Verbindlichkeiten mit begrenzter Laufzeit, und Tier 3 sonstige, geringerwertige Eigenmittelbestandteile; für die Anrechnung der einzelnen Tiers auf die Kapitalanforderungen bestehen aufsichtsrechtliche Höchstgrenzen.
Bedeutung für die Solvenzquote
Das Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel zur Solvenzkapitalanforderung ergibt die Solvenzquote (SCR-Ratio), die zentrale aufsichtsrechtliche Kennzahl zur Beurteilung der finanziellen Stärke eines Versicherers; eine Solvenzquote von mindestens 100 % zeigt an, dass ausreichende Eigenmittel zur Bedeckung der Kapitalanforderung vorhanden sind.