Begriff

Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Mindestkapitalanforderung (MCR) ist die absolute Untergrenze an anrechenbaren Eigenmitteln nach Solvency II, deren Unterschreitung die Aufsichtsbehörde zum sofortigen Entzug der Zulassung berechtigt.

Begriff

Die Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR) ist unter Solvency II die absolute Untergrenze an anrechenbaren Basiseigenmitteln, die ein Versicherungsunternehmen jederzeit vorhalten muss, um seine Zulassung nicht zu gefährden. Sie liegt deutlich unterhalb der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) und markiert die Schwelle, bei deren Unterschreitung ein besonders intensives aufsichtsrechtliches Eingreifen erforderlich wird.

Kalkulation und aufsichtsrechtliche Bandbreite

Die MCR wird anhand einer linearen Formel berechnet, die sich an Kennzahlen wie den versicherungstechnischen Rückstellungen, den gezeichneten Prämien und dem übernommenen Risiko orientiert; sie ist auf einen Korridor zwischen 25 % und 45 % der SCR begrenzt und darf gleichzeitig einen absoluten Mindestbetrag (den sogenannten absoluten MCR-Floor), der je nach Versicherungssparte und Rechtsform unterschiedlich hoch ausfällt, nicht unterschreiten.

Bedeutung der Unterschreitung

Während eine Unterschreitung der SCR ein abgestuftes aufsichtsrechtliches Massnahmenpaket zur Wiederherstellung der Bedeckung auslöst, führt eine Unterschreitung der MCR zu den schärfsten verfügbaren Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde, bis hin zum Entzug der Zulassung, da die MCR als letzte Schutzlinie für die Interessen der Versicherungsnehmer gilt.