Versicherungsvertrag (Insurance Contract)
Der Versicherungsvertrag ist die rechtliche Vereinbarung, durch die sich der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie verpflichtet, im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Begriff
Der Versicherungsvertrag ist die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geschlossene rechtliche Vereinbarung, durch die sich der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie verpflichtet, im Falle des Eintritts eines vereinbarten Versicherungsfalls die vertraglich festgelegte Leistung zu erbringen. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, insbesondere den Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der Prämie und die Voraussetzungen der Leistungspflicht.
Wesentliche Vertragsbestandteile
Zu den zentralen Bestandteilen eines Versicherungsvertrags zählen die Bezeichnung der Vertragsparteien und des versicherten Risikos, die Versicherungssumme oder Deckungssumme, die Prämie und deren Zahlungsweise, die Vertragslaufzeit, die anwendbaren Versicherungsbedingungen sowie etwaige Ausschlüsse und Obliegenheiten. Diese Angaben werden dem Versicherungsnehmer regelmässig im Versicherungsschein dokumentiert.
Vertragsschluss und Formvorschriften
Der Versicherungsvertrag kommt grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen von Antragsteller und Versicherer zustande, wobei der Versicherungsantrag des Versicherungsnehmers durch die Annahmeerklärung des Versicherers angenommen werden muss; in vielen Rechtsordnungen bestehen zudem besondere gesetzliche Formvorschriften und Informationspflichten, etwa hinsichtlich vorvertraglicher Aufklärung und eines gesetzlichen Widerrufsrechts, die dem Schutz des Versicherungsnehmers als typischerweise schwächerer Vertragspartei dienen.