Versichertes Interesse
Das versicherte Interesse ist das rechtlich anerkannte wirtschaftliche Interesse einer Person am Nichteintritt eines Versicherungsfalls; es ist Grundvoraussetzung jedes wirksamen Schadenversicherungsvertrags.
Begriff
Das versicherte Interesse ist das rechtlich anerkannte wirtschaftliche Interesse einer Person daran, dass ein bestimmtes Ereignis (der Versicherungsfall) nicht eintritt, weil sein Eintritt für sie einen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde. In der Schadenversicherung ist das Bestehen eines versicherten Interesses zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Grundvoraussetzung für einen wirksamen Anspruch auf Versicherungsleistung; ohne eigenes Interesse – etwa Eigentum, Besitz, Gefahrtragung oder ein vertragliches Nutzungsrecht an der versicherten Sache – besteht kein ersatzfähiger Schaden. In der Summenversicherung (Lebens- und Unfallversicherung) tritt an die Stelle des wirtschaftlichen Sachinteresses das versicherte Risiko, also die Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit der versicherten Person.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach Vertragsabschluss endgültig weg – etwa durch Verkauf der versicherten Sache, Zerstörung aus einem nicht versicherten Grund oder Beendigung der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung –, endet der Versicherungsschutz für dieses Interesse regelmässig automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; ein Wegfall des Interesses ist von der Veräusserung der versicherten Sache zu unterscheiden, bei der viele Rechtsordnungen einen automatischen Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Vertrag vorsehen.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Das versicherte Interesse ist eng mit dem Bereicherungsverbot verknüpft: Es verhindert, dass Personen ohne eigenes wirtschaftliches Interesse an einer Sache oder einem Risiko Versicherungsschutz erlangen und damit aus einem fremden Schaden einen Gewinn ziehen könnten. Für Vermittler ist bei Vertragsabschluss und bei wesentlichen Änderungen in den Eigentums- oder Nutzungsverhältnissen des Kunden (Verkauf, Erbschaft, Unternehmensumstrukturierung) zu prüfen, ob das versicherte Interesse weiterhin fortbesteht.