Wartezeit (Waiting Period)
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, während dessen für bestimmte oder alle Leistungen noch kein Versicherungsschutz besteht.
Begriff
Die Wartezeit ist der Zeitraum unmittelbar nach Beginn des Versicherungsvertrags, während dessen für bestimmte oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen noch kein Versicherungsschutz besteht, obwohl bereits Prämien zu entrichten sind. Sie kommt vor allem in der Kranken- und Lebensversicherung zur Anwendung und dient dem Versicherer als Schutzmechanismus gegen eine Antragstellung erst nach bereits eingetretenem oder unmittelbar bevorstehendem Versicherungsfall.
Allgemeine und besondere Wartezeiten
Neben einer allgemeinen Wartezeit, die für sämtliche Leistungen des Vertrags gilt, sehen viele Kranken- und Zusatzversicherungen besondere, meist längere Wartezeiten für bestimmte kostenintensive Leistungsbereiche vor, etwa Zahnersatz, Psychotherapie oder Entbindung, um eine gezielte Antragstellung kurz vor einem absehbaren, planbaren Bedarf zu verhindern.
Verkürzung und Wegfall der Wartezeit
In bestimmten Fällen kann die Wartezeit verkürzt oder vollständig aufgehoben werden, etwa beim Wechsel von einer anderen Krankenversicherung mit lückenlosem Vorversicherungsnachweis oder bei Unfällen, für die üblicherweise keine Wartezeit gilt, da ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis kaum gezielt zur Umgehung der Wartezeit herangezogen werden kann; nach medizinischer Untersuchung kann der Versicherer die Wartezeit im Einzelfall zudem ganz oder teilweise erlassen.