Begriff

Widerrufsrecht (Right of Withdrawal)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Widerrufsrecht erlaubt dem Versicherungsnehmer, einen neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb einer gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen rückwirkend aufzulösen.

Begriff

Das Widerrufsrecht erlaubt dem Versicherungsnehmer, einen neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und damit den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Es dient dem Schutz des Versicherungsnehmers, dem nach Vertragsschluss eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt werden soll, um die getroffene Entscheidung noch einmal zu überprüfen.

Fristbeginn und Dauer

Die Widerrufsfrist beginnt regelmässig erst zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen und eine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung vollständig erhalten hat; wird der Versicherungsnehmer nicht oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht informiert, kann sich die Frist erheblich verlängern oder das Widerrufsrecht in bestimmten Rechtsordnungen zeitlich unbegrenzt fortbestehen.

Rechtsfolgen des Widerrufs

Übt der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht fristgerecht aus, entfällt der Vertrag rückwirkend, und bereits gezahlte Prämien sind grundsätzlich zurückzuerstatten; für den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Widerruf kann der Versicherer je nach Rechtsordnung einen anteiligen Prämienanspruch für den bereits gewährten Versicherungsschutz behalten, sofern der Versicherungsnehmer über diese Rechtsfolge ordnungsgemäss informiert wurde.