Versicherungsfall (Insured Event)
Der Versicherungsfall ist das im Versicherungsvertrag definierte Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers auslöst.
Begriff
Der Versicherungsfall ist das im Versicherungsvertrag konkret definierte Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer sonstigen anspruchsberechtigten Person auslöst. Welches Ereignis im Einzelnen als Versicherungsfall gilt, richtet sich nach der jeweiligen Versicherungssparte – etwa der Tod der versicherten Person in der Lebensversicherung, der Eintritt eines Sachschadens in der Sachversicherung oder die Erhebung eines Haftpflichtanspruchs in der Haftpflichtversicherung.
Feststellung des Eintrittszeitpunkts
Für die Feststellung, ob und in welchem Vertragsjahr ein Versicherungsfall vorliegt, ist der massgebliche Eintrittszeitpunkt von zentraler Bedeutung; abhängig von der Versicherungssparte und den vereinbarten Bedingungen kommen dabei unterschiedliche Prinzipien zur Anwendung, etwa das Ereignisprinzip, das auf den Zeitpunkt der schadenverursachenden Handlung abstellt, oder das Anspruchserhebungsprinzip, das auf den Zeitpunkt der Anspruchserhebung durch den Geschädigten abstellt.
Obliegenheiten im Versicherungsfall
Mit dem Eintritt des Versicherungsfalls werden regelmässig besondere vertragliche Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ausgelöst, insbesondere die unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer, die Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts sowie die Beachtung der Schadenminderungspflicht; eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zu einer Kürzung oder dem vollständigen Wegfall der Versicherungsleistung führen.