Begriff

Police (Insurance Policy)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Police ist das vom Versicherer ausgestellte Dokument, das den Abschluss und den wesentlichen Inhalt eines Versicherungsvertrags schriftlich bestätigt.

Begriff

Die Police, auch Versicherungsschein genannt, ist das vom Versicherer nach Vertragsschluss ausgestellte Dokument, das den Abschluss des Versicherungsvertrags sowie dessen wesentlichen Inhalt schriftlich bestätigt. Sie enthält typischerweise Angaben zu den Vertragsparteien, dem versicherten Risiko, der Versicherungssumme, der Prämie, der Laufzeit und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die Police hat grundsätzlich nur deklaratorische Bedeutung, das heisst, der Versicherungsvertrag kommt bereits durch übereinstimmende Willenserklärungen von Versicherer und Versicherungsnehmer zustande und nicht erst durch die Ausstellung der Police; sie dient jedoch als wichtiges Beweismittel für den Inhalt des Vertrags und ist Voraussetzung für bestimmte Rechte, etwa im Rahmen der Vorlagepflicht bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

Ausgestaltungsformen

Neben der klassischen Namenspolice, die die Rechte an eine bestimmte, im Dokument genannte Person bindet, existieren in bestimmten Versicherungssparten – insbesondere in der Transportversicherung – auch übertragbare Policenformen wie die Orderpolice oder die Inhaberpolice, die eine Weitergabe des Versicherungsschutzes an Dritte ohne erneuten Vertragsschluss ermöglichen.