Begriff

Ergänzungsleistungen (EL)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Ergänzungsleistungen sind bedarfsabhängige Leistungen, die AHV- oder IV-Rentnerinnen und -Rentnern ausgerichtet werden, wenn die Renten und übrigen Einkünfte den anerkannten Existenzbedarf nicht decken.

Begriff

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sind eine bedarfsabhängige, aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die dann ausgerichtet wird, wenn die AHV- oder IV-Rente zusammen mit dem übrigen Einkommen und Vermögen der betroffenen Person nicht ausreicht, um die anerkannten Lebenskosten zu decken. Die EL bilden damit das letzte Netz der Existenzsicherung innerhalb der ersten Säule und sind kein Bestandteil der Rentenversicherung selbst, sondern eine eigenständige, bedarfsorientierte Ergänzung.

Berechnung und Anspruch

Der Anspruch auf EL wird individuell berechnet, indem die anerkannten Ausgaben (u.a. Lebensbedarf, Mietzins, Krankenkassenprämien) den anrechenbaren Einnahmen (Renten, Erwerbseinkommen, Vermögenserträge) gegenübergestellt werden; ein allfälliger Fehlbetrag wird als EL ausgerichtet. Ergänzend können Kantone Beiträge an Krankheits- und Behinderungskosten leisten.

Bedeutung für die Vorsorgeberatung

Die EL sind bei der Ruhestandsplanung insbesondere für Personen mit tiefem Erwerbseinkommen oder lückenhafter Beitragsbiografie relevant, da eine unzureichende Vorsorgeplanung im Alter durch EL teilweise kompensiert werden kann; gleichzeitig können EL-Ansprüche durch den Bezug einer Kapitalleistung aus der beruflichen oder privaten Vorsorge beeinflusst werden, was bei der Beratung zur Rentenbezugsform berücksichtigt werden muss.