Begriff

IV (Invalidenversicherung, Schweiz)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die IV ist die Schweizer Sozialversicherung, die Massnahmen zur Eingliederung sowie Rentenleistungen an Personen erbringt, deren Erwerbsfähigkeit durch Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.

Begriff

Die Invalidenversicherung (IV) ist neben der AHV die zweite tragende Sozialversicherung der ersten Säule und bezweckt in erster Linie die Eingliederung invalider oder von Invalidität bedrohter Personen ins Erwerbsleben (“Eingliederung vor Rente”). Erst wenn Eingliederungsmassnahmen (z.B. Umschulung, berufliche Wiedereingliederung, Hilfsmittel) nicht oder nicht ausreichend zum Ziel führen, entsteht ein Anspruch auf eine abgestufte Invalidenrente, deren Höhe sich nach dem ermittelten Invaliditätsgrad richtet.

Leistungen und Organisation

Die IV erbringt neben Eingliederungsmassnahmen und Renten auch Leistungen wie Taggelder während der Abklärungs- und Eingliederungsphase sowie Beiträge an Hilfsmittel. Die Durchführung erfolgt über die kantonalen IV-Stellen in Zusammenarbeit mit den AHV-Ausgleichskassen. Reicht die IV-Rente zusammen mit weiteren Einkünften nicht zur Deckung des Existenzbedarfs, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Für die private Vorsorge- und Risikoberatung ist die IV von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage bildet, auf die weitere Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG-Invalidenrente) und privater Erwerbsausfall- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen abgestimmt werden müssen. Eine Unterschätzung der IV-Leistungen führt in der Bedarfsanalyse häufig zu einer Überversicherung, eine Überschätzung zu gefährlichen Deckungslücken.