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AHV

Von Experten geprüft 4 Begriffe Aktualisiert: 2026-09-01

AHV: 4 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.

Beitragslücke

Synonyme: Contribution Gap

Eine Beitragslücke liegt vor, wenn eine Person in einem Kalenderjahr keine oder ungenügende Beiträge an die AHV entrichtet hat, was zu einer lebenslangen Kürzung der Altersrente führt.

Begriff

Eine Beitragslücke entsteht, wenn eine in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person für ein Kalenderjahr keine oder nicht ausreichende Beiträge an die AHV entrichtet hat, obwohl eine Beitragspflicht bestanden hätte – etwa infolge eines Auslandaufenthalts ohne freiwillige Versicherung, längerer Erwerbslosigkeit ohne Anmeldung als Nichterwerbstätiger oder eines administrativen Versäumnisses.

Auswirkungen auf die Rente

Da sich die Höhe der ordentlichen AHV-Altersrente nach der vollständigen Beitragsdauer (aktuell 44 bis 45 Jahre) richtet, führt jedes fehlende Beitragsjahr zu einer dauerhaften, prozentualen Kürzung der Rente um jeweils einen Bruchteil der vollen Rente, unabhängig davon, in welchem Lebensabschnitt die Lücke entstanden ist.

Bedeutung für die Vorsorgeberatung

Beitragslücken können unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb einer gesetzlichen Frist (in der Regel fünf Jahre) nachträglich durch freiwillige Beitragszahlungen geschlossen werden; die regelmässige Überprüfung des individuellen Kontoauszugs bei der Ausgleichskasse und die frühzeitige Identifikation von Beitragslücken sind daher ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeberatung.

Betreuungsgutschrift

Synonyme: Care Credit

Die Betreuungsgutschrift ist ein fiktives, zusätzliches Einkommen, das Personen bei der AHV-Rentenberechnung angerechnet wird, wenn sie nahe Verwandte mit einer anerkannten Hilflosigkeit betreuen.

Begriff

Die Betreuungsgutschrift ist ein fiktives zusätzliches Einkommen, das analog zur Erziehungsgutschrift bei der Berechnung der individuellen AHV-Rente angerechnet wird, wenn eine Person nahe Verwandte (Eltern, Grosseltern, Geschwister, Ehepartner) betreut, die aufgrund einer mittelschweren oder schweren Hilflosigkeit auf regelmässige Pflege angewiesen sind und im gleichen Haushalt oder in dessen unmittelbarer Nähe wohnen.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die Betreuungsgutschrift besteht nur, wenn die betreute Person eine Hilflosenentschädigung mindestens mittleren Grades bezieht und die Betreuung eine bestimmte örtliche Nähe voraussetzt; die Gutschrift muss von der betreuenden Person aktiv bei der zuständigen Ausgleichskasse geltend gemacht werden.

Bedeutung für die Vorsorgeberatung

Die Betreuungsgutschrift ist angesichts der demografischen Alterung und der zunehmenden Bedeutung informeller Pflege durch Angehörige ein wachsendes Beratungsthema, da viele Betreuungspersonen ihren Anspruch auf diese Gutschrift nicht kennen und entsprechend nicht geltend machen.

Einkommenssplitting (AHV)

Synonyme: Splitting, Income Splitting

Das Einkommenssplitting ist die hälftige Aufteilung der während der Ehejahre erzielten AHV-Einkommen beider Ehegatten bei der Rentenberechnung, unabhängig davon, wer das Einkommen tatsächlich erwirtschaftet hat.

Begriff

Das Einkommenssplitting ist ein Mechanismus der AHV-Rentenberechnung, bei dem die während der gemeinsamen Ehejahre erzielten Erwerbseinkommen beider Ehegatten zusammengezählt und je hälftig den individuellen Konten der beiden Ehepartner gutgeschrieben werden. Das Splitting erfolgt unabhängig davon, welcher Ehepartner das Einkommen tatsächlich erzielt hat, und wird spätestens bei der Berentung beider Ehepartner oder bei einer Scheidung vorgenommen.

Zweck

Das Splitting bezweckt eine angemessene AHV-Absicherung von Personen, die während der Ehe teilweise oder vollständig auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet haben (z.B. wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung), indem ihnen ein Teil des vom erwerbstätigen Ehepartner erzielten Einkommens für die eigene Rentenberechnung angerechnet wird.

Bedeutung für die Vorsorgeberatung

Das Einkommenssplitting ist bei der Beratung von Ehepaaren, insbesondere im Hinblick auf eine Scheidung oder die gemeinsame Alterspensionierung, ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der individuellen AHV-Renten und ergänzt die weiteren, dem gleichen Zweck dienenden Instrumente wie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Erziehungsgutschrift

Synonyme: Child-Raising Credit

Die Erziehungsgutschrift ist ein fiktives, zusätzliches Einkommen, das Eltern für Jahre mit Kindern unter 16 Jahren bei der Berechnung ihrer AHV-Rente angerechnet wird, um Nachteile durch Erziehungsarbeit auszugleichen.

Begriff

Die Erziehungsgutschrift ist ein fiktives zusätzliches Einkommen, das Eltern für jedes Kalenderjahr angerechnet wird, in dem sie die elterliche Sorge für ein Kind unter 16 Jahren ausüben, und das bei der Berechnung der individuellen AHV-Rente zum tatsächlich erzielten Erwerbseinkommen hinzugerechnet wird. Ziel ist es, die durch Kindererziehung bedingte, oft reduzierte oder unterbrochene Erwerbstätigkeit rentenmässig auszugleichen.

Anrechnung bei Ehepaaren

Bei verheirateten Eltern wird die Erziehungsgutschrift während der Ehejahre je hälftig auf beide Ehepartner aufgeteilt; bei unverheirateten Eltern wird die Gutschrift demjenigen Elternteil angerechnet, der die elterliche Sorge ausübt, beziehungsweise anteilig bei gemeinsamer elterlicher Sorge.

Bedeutung für die Vorsorgeberatung

Die Erziehungsgutschrift ist neben dem Einkommenssplitting und der Betreuungsgutschrift ein zentrales Instrument der AHV, um insbesondere Personen mit familienbedingten Erwerbsunterbrüchen vor einer übermässigen Rentenkürzung zu schützen; ihre korrekte Geltendmachung erfordert eine aktive Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse.