Bedarfsdeckungsverfahren
Das Bedarfsdeckungsverfahren ist eine Finanzierungsmethode für Sozial- und Vorsorgesysteme, bei der die Beiträge einer Periode so festgelegt werden, dass sie exakt die in derselben Periode erwarteten Leistungen sowie den Aufbau einer Schwankungsreserve decken.
Begriff
Das Bedarfsdeckungsverfahren ist eine Zwischenform zwischen dem reinen Umlageverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren zur Finanzierung von Sozialversicherungen und Vorsorgesystemen. Die Beiträge einer Rechnungsperiode werden dabei so bemessen, dass sie nicht nur die in der gleichen Periode zu erbringenden Leistungen decken, sondern zusätzlich den Aufbau einer angemessenen Schwankungsreserve ermöglichen, um kurzfristige Schwankungen bei Beitragseinnahmen oder Leistungsausgaben abzufedern.
Anwendung in der Schweiz
Die AHV wird in der Schweiz nach einer Variante des Bedarfsdeckungsverfahrens finanziert: Anders als beim reinen Umlageverfahren, bei dem theoretisch keine Reserven gebildet werden, verfügt die AHV über einen Ausgleichsfonds (AHV-Fonds), der als Schwankungsreserve dient und eine gewisse finanzielle Pufferwirkung gegenüber demografischen und konjunkturellen Schwankungen entfaltet, ohne dass jedoch eine vollständige Kapitaldeckung der künftigen Verpflichtungen angestrebt wird.
Bedeutung im Vergleich zu anderen Verfahren
Im Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren, das für jede versicherte Person individuelle Deckungskapitalien bildet, bleibt das Bedarfsdeckungsverfahren wie das Umlageverfahren stark vom Solidaritätsprinzip zwischen den Generationen und Erwerbstätigen abhängig; die Grösse des Ausgleichsfonds ist daher regelmässig Gegenstand politischer Diskussionen zur langfristigen Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen.