PVA (Pensionsversicherungsanstalt)
Die PVA ist der grösste Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich und erbringt Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen für unselbständig Erwerbstätige.
Begriff
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der grösste Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung nach dem ASVG und übernimmt für unselbständig Erwerbstätige die Funktion, die im schweizerischen System auf AHV und Invalidenversicherung (IV) verteilt ist: Sie erbringt Alterspensionen, Invaliditätspensionen bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenpensionen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen). Die Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren durch lohnabhängige Beiträge, ergänzt durch einen erheblichen Bundeszuschuss.
Pensionskonto und Pensionshöhe
Seit der Pensionsreform gilt für ab 1955 geborene Personen das Pensionskonto, auf dem jährlich eine Gutschrift in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Erwerbseinkommens erfasst wird; die spätere Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe dieser Gutschriften. Das Regelpensionsalter, Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt und die Anrechnung von Ersatzzeiten (z.B. Kindererziehung, Präsenzdienst) beeinflussen die tatsächliche Pensionshöhe erheblich.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Da die gesetzliche Pension aus der PVA regelmässig nicht ausreicht, um den vor der Pensionierung gewohnten Lebensstandard zu halten, ist die Kenntnis der voraussichtlichen PVA-Leistung – ersichtlich aus der jährlichen Pensionskonto-Mitteilung – ein zentraler Ausgangspunkt für die Beratung zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge (Pensionskassen, Lebensversicherung, Abfertigung).
Gesetzliche Grundlage
- AT: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), 1. Teil, Abschnitt Pensionsversicherung