Wiederbeschaffungswert (Replacement Value)
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um eine versicherte Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen, ohne Berücksichtigung von Alter oder Abnutzung.
Begriff
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um eine versicherte Sache am selben Standort in gleicher Art und Güte als neu zu beschaffen oder wiederherzustellen, ohne dass Alter, Abnutzung oder eine etwaige Wertminderung der beschädigten oder zerstörten Sache berücksichtigt werden. Er bildet in vielen Sachversicherungssparten, insbesondere in der Gebäude- und Hausratversicherung, die massgebliche Grundlage für die Bemessung der Versicherungssumme und der im Schadenfall zu leistenden Entschädigung.
Abgrenzung zum Zeitwert
Der Wiederbeschaffungswert unterscheidet sich vom Zeitwert, der den tatsächlichen, um Alter und Abnutzung geminderten Wert der Sache zum Schadenzeitpunkt abbildet; eine Versicherung auf Basis des Wiederbeschaffungswerts – die sogenannte Neuwertversicherung – stellt den Versicherungsnehmer im Ergebnis besser, da er im Schadenfall die volle Wiederherstellung ohne Wertabzug erhält, wofür jedoch üblicherweise eine entsprechend höhere Prämie zu entrichten ist.
Bedeutung für die Versicherungssumme
Da die Versicherungssumme regelmässig auf Basis des Wiederbeschaffungswerts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt wird, ist eine periodische Überprüfung und Anpassung erforderlich, um eine schleichende Unterversicherung durch Baukostensteigerungen oder Inflation zu vermeiden; viele Verträge sehen hierfür eine automatische Wertanpassung über einen gleitenden Neuwertfaktor oder eine vergleichbare Indexklausel vor.