Risikomerkmal

Planungs- und Beratungstätigkeit

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Planungs- und Beratungstätigkeit erfasst, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsnehmer Planungs-, Konstruktions-, Ingenieur- oder Beratungsleistungen erbringt, da solche geistigen bzw. beruflichen Tätigkeiten eine reine Vermögensschaden-Exposure begründen, die sich von Personen- oder Sachschäden unterscheidet.

Kategorie
Haftpflicht/Produkte
Datentyp
Text
Risikotreiber
Schadenhöhe, Schadenhäufigkeit, Moral Hazard
Wirkung auf Underwriting
Prämie, Auflage/Obliegenheit, Sublimite, Ausschluss

Typische Antragsfragen

  • Bitte beschreiben Sie die erbrachten Planungs-, Konstruktions-, Ingenieur- oder Beratungsleistungen, einschliesslich der abgedeckten Fachbereiche und der üblichen Projektgrösse.
  • Tritt der Antragsteller als federführender Planer, Subplaner oder Prüfer auf, und werden Arbeiten Dritter zertifiziert oder visiert?
  • Welche Anforderungen an Qualitätssicherung, Peer-Review oder Berufshaftpflichtdeckung gelten für die erbrachten Beratungsleistungen?

Nachweise

  • Leistungsbeschriebe / Auftragsbestätigungen
  • Nachweise über fachliche Qualifikation und Registrierung
  • Verfahren zur Qualitätssicherung / zum Peer-Review

Warum relevant für das Underwriting

Planungs-, Konstruktions- und Beratungsleistungen setzen einen Versicherungsnehmer reinen Vermögensschadenansprüchen aus, die sich grundlegend von den unter der Betriebshaftpflicht typischerweise gedeckten Personen- und Sachschäden unterscheiden: Eine fehlerhafte Berechnung, eine unvollständige Spezifikation oder eine mangelhafte Empfehlung kann bei einem Kunden oder Dritten einen erheblichen Folgeschaden verursachen, ohne dass überhaupt ein physischer Schaden entsteht, und die Kausalkette zwischen der Beratung und dem letztlichen Schaden kann lang, indirekt und schwer von anderen mitverursachenden Faktoren wie einer mangelhaften Ausführung durch Dritte zu trennen sein. Umfang, Fachbereich und Rolle des Versicherungsnehmers – ob als federführender Planer, Subplaner oder unabhängiger Prüfer, der Arbeiten Dritter zertifiziert – bestimmen, wie direkt seine Arbeit ursächlich mit einem allfälligen Schaden verknüpft ist, und damit, wie die Berufshaftpflicht-Exposure zu bemessen und zu bepreisen ist, da ein Prüfer, der die Konformität bestätigt, einen anderen, oft weiterreichenden Sorgfaltsmassstab übernimmt als ein Subplaner, der eine eng begrenzte Berechnung liefert.

Erfassung und Nachweise

Antragsformulare verlangen von den Antragstellern eine Beschreibung der erbrachten Planungs-, Konstruktions-, Ingenieur- oder Beratungsleistungen, der beteiligten Fachbereiche und der üblichen Projektgrösse sowie die Angabe, ob sie als federführender Planer, Subplaner oder Prüfer auftreten, der Arbeiten Dritter zertifiziert oder visiert. Underwriter prüfen exemplarische Leistungsbeschriebe oder Auftragsbestätigungen, Nachweise über fachliche Qualifikation und Registrierung der ausführenden Personen sowie die Verfahren zur Qualitätssicherung oder zum Peer-Review des Antragstellers, um zu beurteilen, wie sorgfältig Beratungsergebnisse geprüft werden, bevor sich Kunden darauf verlassen, da ein dokumentiertes Vier-Augen-Verfahren die Häufigkeit unentdeckt beim Kunden ankommender Fehler wesentlich reduziert. Underwriter fragen zudem, wie die Verantwortung verteilt wird, wenn mehrere Berater zum selben Ergebnis beitragen, da unklare Abgrenzungen zwischen Fachbereichen eine häufige Ursache für Deckungsstreitigkeiten nach einem Schadenfall sind. Bei internationalen Projekten mit mehreren beteiligten Ländern wird zudem geprüft, welches Recht und welcher Sorgfaltsmassstab auf die jeweilige Teilleistung anwendbar ist.

Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen

Klar umrissene Beratungstätigkeiten, die von angemessen qualifiziertem Personal im Rahmen eines dokumentierten Qualitätssicherungsprozesses erbracht werden, unterstützen Standard-Berufshaftpflichtbedingungen und eine auf Fachbereich und Projektgrösse abgestimmte Standardprämie. Umfangreichere oder verantwortungsvollere Rollen, etwa die Zertifizierung von Arbeiten Dritter oder die Federführung bei komplexen, hochwertigen Projekten, ziehen üblicherweise höhere Prämiensätze nach sich, die den übernommenen weiterreichenden Sorgfaltsmassstab widerspiegeln, sowie Bedingungen für den Nachweis von Qualifikation und Peer-Review vor Deckungsbestätigung und Sublimiten oder Ausschlüsse für Beratungsleistungen ausserhalb des Kernfachbereichs des Antragstellers oder ohne angemessene Qualitätskontrollen. Underwriter können zudem eine Bestätigung verlangen, dass Haftungsbeschränkungsklauseln in Auftragsbestätigungen auf ihre Durchsetzbarkeit geprüft wurden, da diese Klauseln direkt mit der eigenen Selbstbehaltsexposure des Berufshaftpflichtprogramms zusammenwirken. Fehlt eine solche Klausel oder ist sie in der jeweiligen Jurisdiktion nicht durchsetzbar, kann dies die Prämie ebenso beeinflussen wie eine unklare Rollenverteilung im Projekt.

Massnahmen

Versicherer empfehlen üblicherweise, für jeden Auftrag einen klaren, schriftlichen Leistungsbeschrieb zu führen, damit die Verantwortungsgrenzen im Streitfall eindeutig sind, Visierungs- und Zertifizierungsverantwortlichkeiten auf angemessen qualifiziertes und erfahrenes Personal zu beschränken und vor der Übergabe von Beratungsergebnissen an Kunden oder Dritte einen dokumentierten Peer-Review-Prozess durchzuführen. Auftragsunterlagen, Berechnungsdateien und die Korrespondenz mit Kunden über die gesamte Verjährungsfrist geordnet und griffbereit zu halten, verbessert zudem wesentlich die Fähigkeit des Versicherungsnehmers, sich Jahre nach der ursprünglichen Beratung gegen einen Anspruch zu verteidigen, da Berufshaftpflichtansprüche häufig erst lange nach Abschluss und Übergabe des zugrunde liegenden Projekts auftauchen. Betriebe, die ihre Projektverwaltungssoftware wechseln oder Unterlagen standortübergreifend uneinheitlich archivieren, sind besonders anfällig für Lücken, die erst sichtbar werden, wenn eine alte Akte zur Beantwortung eines Anspruchs benötigt wird.

Normen und Regelwerke

  • ISO 31000:2018 – Risk management, Guidelines