Unterversicherung (Underinsurance)
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert; die Entschädigung wird dann nach der Proportionalitätsregel gekürzt.
Begriff
Unterversicherung liegt vor, wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Sie entsteht häufig, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme bei Vertragsschluss zu niedrig angesetzt oder eine spätere Wertsteigerung, etwa durch Baukostensteigerungen oder Erweiterungen, nicht durch eine Anpassung der Versicherungssumme nachvollzogen hat.
Die Proportionalitätsregel
Im Schadenfall wendet der Versicherer bei bestehender Unterversicherung die Proportionalitätsregel an: Die Entschädigung wird im Verhältnis der tatsächlichen Versicherungssumme zur erforderlichen Versicherungssumme gekürzt, unabhängig davon, ob ein Total- oder ein Teilschaden vorliegt. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise nur 80 % des tatsächlichen Versicherungswerts, erstattet der Versicherer folglich auch nur 80 % des eingetretenen Schadens.
Vermeidung durch Unterversicherungsverzicht
Um die für den Versicherungsnehmer nachteiligen Folgen einer unerkannten Unterversicherung zu vermeiden, bieten viele Versicherer die Möglichkeit eines vertraglichen Unterversicherungsverzichts an, sofern die Versicherungssumme nach einem anerkannten Verfahren wie der Quadratmeter-Methode oder einer detaillierten Wertermittlung ordnungsgemäss festgelegt wurde; in diesem Fall verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Einrede der Unterversicherung.