Begriff

Überversicherung (Over-Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Überversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Versicherungswert erheblich übersteigt, wodurch dem Versicherungsnehmer im Schadenfall keine über den Wert hinausgehende Leistung zusteht.

Begriff

Überversicherung liegt vor, wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Versicherungswert der versicherten Sache erheblich übersteigt. Anders als bei der Unterversicherung führt eine Überversicherung nicht zu einer proportional erhöhten Entschädigung, da das im Schadenversicherungsrecht geltende Bereicherungsverbot beziehungsweise Indemnitätsprinzip sicherstellt, dass der Versicherungsnehmer aus einem Schadenfall keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen darf.

Rechtsfolgen

Im Falle einer erkannten Überversicherung beschränkt sich die Versicherungsleistung im Schadenfall stets auf den tatsächlichen Versicherungswert, unabhängig von der höher vereinbarten Versicherungssumme; zudem sehen viele Rechtsordnungen vor, dass sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer eine unangemessen hohe, in gutem Glauben vereinbarte Versicherungssumme nachträglich auf den tatsächlichen Versicherungswert herabsetzen können, wobei sich die zu zahlende Prämie entsprechend reduziert.

Abgrenzung zur arglistigen Überversicherung

Wurde die Überversicherung von einer der Vertragsparteien in der Absicht vereinbart, sich aus dem Versicherungsfall einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen – etwa im Rahmen eines betrügerisch geplanten Versicherungsfalls –, ist der Versicherungsvertrag in vielen Rechtsordnungen nichtig; diese arglistige Überversicherung ist streng von der gutgläubigen Überversicherung zu unterscheiden, die lediglich auf einer fehlerhaften Werteinschätzung beruht.