Begriff

Säule 3a (Gebundene Vorsorge)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Säule 3a ist die steuerlich begünstigte, gebundene Form der privaten Vorsorge in der Schweiz, deren Guthaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag angespart und grundsätzlich erst ab dem gesetzlichen Referenzalter bezogen werden kann.

Begriff

Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist die staatlich geförderte Form der privaten, dritten Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Einzahlungen sind bis zu einem jährlich definierten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar, wobei erwerbstätige Personen mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule einem tieferen Höchstbetrag unterliegen als Personen ohne solchen Anschluss. Im Gegenzug für die Steuervergünstigung ist das angesparte Kapital “gebunden”: Ein Bezug ist grundsätzlich erst ab fünf Jahren vor dem gesetzlichen Referenzalter oder in gesetzlich definierten Ausnahmefällen möglich.

Ausgestaltung und Bezug

Säule-3a-Guthaben können bei Banken (Vorsorgekonto oder Vorsorgefonds) oder bei Versicherungen (gebundene Vorsorgepolice, häufig mit Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsdeckung kombiniert) angelegt werden. Vorzeitige Bezüge sind unter anderem für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder die endgültige Auswanderung möglich. Bei der Auszahlung wird das Kapital separat und reduziert besteuert.

Bedeutung für die Vorsorgeberatung

Die Säule 3a ist ein zentrales Instrument der Steueroptimierung und der individuellen Deckung von Vorsorgelücken aus AHV/IV und BVG; die Wahl zwischen Bank- und Versicherungslösung sowie die Staffelung mehrerer Konten zur steueroptimierten, gestaffelten Kapitalauszahlung sind typische Beratungsthemen.